@ #45 Pro Aachen: Bei allem Respekt, von „schallenden Ohrfeigen“ war weder etwas zu sehen noch zu hören. Da ist der Wunsch der Vater des Gedankens.
Die Richterin hat zwei Details (kurze Abschnitte nur) im VS-Bericht bemängelt, von denen das erste völlig belanglos war und die Korrektur des zweiten an der diffamierenden Einordnung von PRO NRW nichts wesentliches ändert. Im ersten Fall ging es darum, daß eine gerichtliche Presseerklärung so zitiert wurde, als sei die Feststellung dem Urteil selbst entnommen – eine Formalie also ohne inhaltliches Gewicht. Im zweiten Fall war es die unbelegte und natürlich absurde Behauptung, PRO NRW wolle den Moslems sogar die Religionsfreiheit nehmen. Diese darf der Verfassungsschutz nicht weiter aufstellen und muß sie in bezug auf frühere Berichte widerrufen. Die Einschätzung aber, daß PRO NRW den Muslimen grundsätzlich die Menschenwürde streitig mache (oder was der VS-Bericht sonst zusammenphantasiert) und überhaupt verfassungsfeindliche Tendenzen zeige, wurde von der Richterin voll bestätigt. Gegenargumente wie etwa der Hinweis, daß jedes Mitglied sich schriftlich auf das Grundgesetz zu verpflichten hat, perlten an ihr ab wie Wasser an der Gans.
Da bröckelte nichts, und von einer Trendwende kann keine Rede sein. Leider!